Tätigkeitsfelder

Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig, d.h. ihre Tätigkeit trägt zur sicheren und ausgewogenen Vertragsgestaltung bei und somit zu Rechtssicherheit und Rechtsfrieden durch die Vermeidung von Streit vor den Gerichten für alle Vertragsparteien. Diese Tätigkeit erfolgt insbesondere durch die Errichtung von notariellen Urkunden, die bindende Beweiskraft vor Gericht haben.

Das Gesetz verlangt immer dann die Beteiligung eines Notars zu einem Rechtsgeschäft, wenn es sich dabei um Geschäfte handelt,

  • die von besonderer Bedeutung aufgrund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind,
  • bei denen die Vertragsparteien vor einem übereilten Vertragsschluss geschützt werden sollen.

Gerne betreue ich Sie kompetent in allen Bereichen notarieller Tätigkeit, d.h. insbesondere im

Ablauf

Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen. Hierzu hat sich die folgende Vorgehensweise bewährt.

  1. Beratung: Gerne nehmen wir uns die Zeit, Ihr Anliegen mit Ihnen ausführlich zu besprechen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen persönlichen Termin in der Notarstelle. Die für Ihren Beurkundungswunsch nötigen Daten können Sie uns mit Hilfe der Erfassungsformulare per E-Mail oder Post zuschicken, oder, in einfachen Fällen, auch telefonisch durchgeben.

  2. Entwurf: Aus Ihren Daten und dem Beratungsergebnis erstellen wir einen individuellen Vertragsentwurf. So können Sie sich in Ruhe und zu Hause mit dem geplanten Beurkundungstext auseinandersetzen und uns Fragen stellen oder Änderungswünsche mitteilen.

  3. Beurkundung: Wenn Sie mit dem Entwurf einverstanden sind, vereinbaren Sie bitte einen Beurkundungstermin. Denke Sie bitte daran, zum Beurkundungstermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Beim Beurkundungstermin liest Ihnen Ihr Notar den Vertrag vollständig vor und erklärt diesen. Mit den Unterschriften liegt dann eine rechtsgültige Urkunde vor.

  4. Abwicklung: Wir kümmern uns um den Vollzug Ihrer Urkunde, also die Erreichung des Beurkundungsgegenstands. In Immobiliensachen umfasst dies z.B. alle Schritte bis der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Auch in dieser Phase stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Zum Schluss erhalten Sie von uns ein abschließendes Schreiben. So wissen Sie, dass “Alles erledigt” ist. Selbstverständlich passen wir uns Ihren Wünschen und Bedürfnissen an, dem erstmaligen Unterzeichner einer Urkunde genau so wie dem erfahrenen Unternehmer.