Notarin in Naumburg

Immobilienrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens werden investiert und ggf. wird zusätzlich ein Darlehen aufgenommen. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Um eine sachgemäße Beratung und die Vermeidung von Risiken sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich vorgeschrieben.

Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages, der auch den Besonderheiten des Objektes (Bauplatz, Haus, Eigentumswohnung, Erbbaurecht, u.s.w.) Rechnung trägt. Der Notar besorgt nach der Beurkundung die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Eine ausführliche Darstellung zum Immobilienkauf samt Erklärvideo finden Sie bei der Bundesnotarkammer.

Neben dem Kauf einer Immobilie steht der Notar auch für weitere Grundstücksangelegenheiten zur Verfügung, z.B. wenn ein Objekt als Kreditsicherheit dienen soll oder wenn dingliche Rechte (z.B. ein Wegerecht oder Wohnrecht) begründet oder gelöscht werden sollen.

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Begründung von Wohnungseigentum (Teilungserklärung)
  • Begründung und Veränderung von Erbbaurechten
  • Kreditsicherung (z.B. Grundschulden)
  • Dienstbarkeiten (Wegerechte, Wohnrechte, usw.)
  • Erschließungsvertrag / städtebaulicher Vertrag
  • Bauträgervertrag