Ehe- und Familienrecht
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Sie sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Zumeist wirft das Zusammenleben zahlreiche Fragen auf, deren Beantwortung davon abhängt, ob die Partner in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben, ob und welche Kinder vorhanden sind und wie Vermögenswerte verteilt sind.
Um eine individuelle Vereinbarung zu treffen und die passende Regelung zu wählen, kann der Notar als unparteiischer Berater die nötige Kenntnis über die Gesetzeslage vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Damit kann Ihnen zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Kleid für ihre persönliche Lebenssituation verholfen werden.
- Eheverträge
- Unternehmensbezogene Eheverträge unter Berücksichtigung bestehender Gesellschaftsverträge
Scheitert eine Ehe, klärt der Notar die Ehegatten - häufig im Zusammenspiel mit deren eingeschalteten Rechtsanwälten - über die Scheidungsfolgen auf und zeigt auch insoweit die Möglichkeit einer einverständlichen Regelung zu den Scheidungsfolgen auf. Die Ehegatten selbst haben es in der Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden. Über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus bespricht der Notar auch die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.
- Scheidungsvereinbarungen
Der Notar ist auch der richtige Ansprechpartner in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und für Vorsorgevollmachten, um die Anordnung einer Betreuung zu verhindern.
- Annahmen als Kind (Adoptionsantrag, Zustimmungen)
- Sorgerechtserklärungen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
Möchten Sie Ihren inhabergeführten Betrieb an Ihre Kinder weitergeben oder Ihre Nachfolge in Ihrem Unternehmen regeln:
- Unternehmensnachfolge und Betriebsübergaben
- Gründung von Familiengesellschaften