Gesellschaftsrecht
Bei der Gründung von Unternehmen kann zwischen verschiedenen Rechtsformen gewählt werden. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Gründung, Organisation und Geschäftsführung des Unternehmens.
Soll die Gründung durch nur eine Person erfolgen, wird vor allem die Rechtsform des Einzelkaufmanns oder die Rechtsform der GmbH gewählt. Für die Unternehmensgründung durch mehrere Personen können mit Ausnahme des Einzelkaufmanns alle Rechtsformen gewählt werden.
Auch steuerlich können sich aus der Wahl der Rechtsform wesentliche Unterschiede ergeben. Wegen der mit der Unternehmensgründung verbundenen rechtlichen Folgen ist eine eingehende Beratung durch den Notar erforderlich. Die Fragen des Steuerrechts beantwortet Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt.
Nachdem das Unternehmen gegründet ist und "läuft", können sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ändern. Es ist zu prüfen, ob die gewählte Rechtsform noch den an sie geknüpften Erwartungen entspricht oder ob die Erreichung des angestrebten Ziels nicht durch einen Wechsel der Rechtsform erleichtert werden kann. Beispielsweise kann der Bedarf nach zusätzlichem Eigenkapital die Aufnahme von Gesellschaftern nahelegen.
In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung. In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge. Hier berät Sie der Notar im Zusammenspiel mit Ihrem Steuerberater.
Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Gründung, Veränderungen, …)
- GmbH-Recht (Geschäftsführeränderungen, Gesellschafterversammlungen, Satzungsgestaltung, Gründungen, Übertragungen, Verpfändungen, …)
- Aktienrecht (Vorstandsänderungen, Hauptversammlungen, Satzungsgestaltung, Gründungen, …)
- Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
- Unternehmens- und Beteiligungsverträge
- Kreditsicherung, Anteilsverpfändungen